
Richtsatzsammlung: Ansatz der Pauschbeträge
Die Höhe der Sachentnahmen bzw. unentgeltlichen Wertabgaben richtet sich allein nach den Pauschbeträgen der amtlichen Richtsatzsammlungen
Dipl.- Finanzwirtin
Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
Ihre Steuerberatung aus Netphen

Die Höhe der Sachentnahmen bzw. unentgeltlichen Wertabgaben richtet sich allein nach den Pauschbeträgen der amtlichen Richtsatzsammlungen

Wird die private Nutzung eines Firmen-PKW nach der 1%-Regelung ermittelt, ist nach einer Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung der 1%-Wert durch

Geldverkehrsrechnungen, die das Finanzamt beim Gesellschafter (Gesellschafter-Geschäftsführer) einer GmbH durchführt, rechtfertigen

Der Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale (EEP) entsteht zum 1.9.2022. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt steuerpflichtige