Wir sind für Sie da: Tel. 02732 – 590100 · E-Mail info@kanzlei-werthebach.de
Steuerberatung Netphen
Mit Mehrwert für Netphen, Siegen und darüber hinaus.
Seit meiner Bestellung zur Steuerberaterin und der Gründung der Kanzlei Werthebach 1996 in Netphen stehen wir für Unternehmerberatung und Steuerberatung mit Mehrwert. Ganz gleich, ob Sie uns bei der Unternehmensgründung, der Unternehmensnachfolge oder mittendrin kontaktieren: Wir unterstützen Sie als erfahrene Steuerberatungskanzlei mit fundiertem Fachwissen und großer Hingabe.
Gestaltungsfragen rund um Ihr Unternehmen, erfolgreiche Unternehmensnachfolge sowie die Verwaltung und Sicherung Ihrer Vermögenswerte sind nur einige der Disziplinen, die für Ihre geschäftlichen und privaten Ziele zum Einsatz kommen.
Ob von unserem Standort in Netphen bei Siegen aus oder bei Ihnen vor Ort: Bei allen Aufgaben stehen Ihre geschäftlichen und persönlichen Ziele im Mittelpunkt unserer Arbeit. Für mehr Wert. Für Sie.
Ihre Michaele Werthebach
Unternehmensentwicklung
Unternehmensnachfolge
Vermögen und Steuern
news aus den bereichen Steuern und Finanzen

Betriebliche Gesundheitsförderung
Das Finanzgericht hat entschieden, dass ein mehrwöchiges Gesundheitstraining nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers

Leasing-Fahrzeug: Zahlungen am Vertragsende
Leasingverträge enthalten in der Regel Vereinbarungen, wonach am Ende eines Leasingvertrags vertraglich festgelegte Zahlungen anfallen können. Das ist

Verkäufe über eBay und andere Online-Handelsplattformen
Unternehmer, die Waren über eine Online-Handelsplattform veräußern, sollten sich unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen

Geringwertige Wirtschaftsgüter: was zu beachten ist
Bei der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern kann der Unternehmer (auch handelsrechtlich) zwischen 3 Varianten wählen. Ist der Unternehmer

Steuertermine Februar 2026
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wennbei

Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben nach § 10 EStG berücksichtigt werden. Abzugsfähig sind insbesondere