Wir sind für Sie da: Tel. 02732 – 590100 · E-Mail info@kanzlei-werthebach.de
Steuerberatung Netphen
Mit Mehrwert für Netphen, Siegen und darüber hinaus.
Seit meiner Bestellung zur Steuerberaterin und der Gründung der Kanzlei Werthebach 1996 in Netphen stehen wir für Unternehmerberatung und Steuerberatung mit Mehrwert. Ganz gleich, ob Sie uns bei der Unternehmensgründung, der Unternehmensnachfolge oder mittendrin kontaktieren: Wir unterstützen Sie als erfahrene Steuerberatungskanzlei mit fundiertem Fachwissen und großer Hingabe.
Gestaltungsfragen rund um Ihr Unternehmen, erfolgreiche Unternehmensnachfolge sowie die Verwaltung und Sicherung Ihrer Vermögenswerte sind nur einige der Disziplinen, die für Ihre geschäftlichen und privaten Ziele zum Einsatz kommen.
Ob von unserem Standort in Netphen bei Siegen aus oder bei Ihnen vor Ort: Bei allen Aufgaben stehen Ihre geschäftlichen und persönlichen Ziele im Mittelpunkt unserer Arbeit. Für mehr Wert. Für Sie.
Ihre Michaele Werthebach
Unternehmensentwicklung
Unternehmensnachfolge
Vermögen und Steuern
news aus den bereichen Steuern und Finanzen

Erbschaftsteuer: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Mit der pauschalen Zurückweisung eines Sachverständigengutachtens im Sinne des § 198 Abs. 2 BewG – unter Hinweis auf einen später

Umsatzsteuer: Steuersätze für Hotels
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Frühstücksleistungen, der Zugang zu Fitness- und Wellnesseinrichtungen an Hotelgäste nicht

Minijob: Verdienstgrenze 2027
Zum 1.1.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze 2027

Steuertermine Oktober 2026
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht,

Vermittlungsleistung: Abgrenzung zum Eigengeschäft
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, wann ein Dienstleister als Vermittler oder als eigenständiger Dienstleister im Rahmen der Vermietung von

Kindergeld: Kind im Haushalt beider Eltern
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Barunterhaltsleistungen kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme sind.