Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Januar 2024:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
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Umsatzsteuer-Voranmeldung
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12.02.2024 |
Zusammenfassende Meldung | 26.02.2024 |
Sozialversicherung | 29.01.2024 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 12.02.2024 |
Für den Monat Februar 2024:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
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Umsatzsteuer-Voranmeldung
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11.03.2024 10.04.2024 |
Zusammenfassende Meldung | 25.03.2024 |
Sozialversicherung | 27.02.2024 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 11.03.2024 |
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q1 2024 | 15.02.2024 |
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle:Sonstige| Sonstige| .| 01-02-2024