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Von der Gründung bis zur Nachfolge kompetent und persönlich beraten.

Michaele Werthebach

Dipl.- Finanzwirtin
Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
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Steuertermine Februar

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat Januar 2024: Art der ...

Thema

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Für den Monat Januar 2024:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung

12.02.2024
11.03.2024

Zusammenfassende Meldung 26.02.2024
Sozialversicherung 29.01.2024
Lohnsteuer-Anmeldung 12.02.2024

 

Für den Monat Februar 2024:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung
11.03.2024
10.04.2024
Zusammenfassende Meldung 25.03.2024
Sozialversicherung 27.02.2024
Lohnsteuer-Anmeldung 11.03.2024
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q1 2024 15.02.2024

 

 

Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Die Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle:Sonstige| Sonstige| .| 01-02-2024