Entwicklung.

Nachfolge.

Steuern.

Von der Gründung bis zur Nachfolge kompetent und persönlich beraten.

Michaele Werthebach

Dipl.- Finanzwirtin
Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
Ihre Steuerberatung aus Netphen

Neues Entlastungspaket

Die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten sollen abgemildert werden. Die Bundesregierung hat nunmehr ein weiteres ...

Thema

Die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten sollen abgemildert werden. Die Bundesregierung hat nunmehr ein weiteres Entlastungspaket in Aussicht gestellt, mit dem umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und soziale Unterstützung auf den Weg gebracht werden sollen. Es umfasst kurzfristige Hilfen, Reformen bei Wohngeld und Bürgergeld sowie steuerliche Maßnahmen und strukturelle Veränderungen, um die Entwicklung bei den Energiepreisen zu dämpfen. Unter anderem handelt es sich um folgende Punkte:

Häusliches Arbeitszimmer: Die bisher befristete Regelung werden verlängert und verbessert.

Midi-Job: Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1.10.2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 € auf 1.600 € angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr ab dem 1.1.2023 auf monatlich 2.000 € angehoben werden. Dadurch werden die Arbeitnehmer entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen. Die Anhebung der Grenze auf 2.000 € für Arbeitnehmer mit geringem monatlichem Einkommen bringt also eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung).

Verlängerung Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30.9.2022 hinaus verlängert. Damit wird Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7% wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.

Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen bis zu 3.000 €: Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmern einen Betrag von bis zu 3.000 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen können. Der Arbeitgeber soll allerdings nicht verpflichtet werden, derartige Sonderzahlungen zu leisten.

Unternehmenshilfen: Es wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.12.2022 verlängert (momentane Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen Kommission). Konkrete Daten liegen zurzeit noch nicht vor.

Quelle:Sonstige| Beschluss| Beschluss der Bundesregierung| 03-09-2022