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Michaele Werthebach

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Landwirtschaft: Steuerentlastung beim Agrardiesel

Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland wird die Steuerentlastung auf Kraftstoff für Betriebe der ...

Thema

Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland wird die Steuerentlastung auf Kraftstoff für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft („Agrardiesel“) ab dem 1.1.2026 vollständig wiedereingeführt. Diese Gesetzesänderung des Energiesteuergesetzes (§ 57) ist im Artikel 6 des Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven geregelt.

Zur Vermeidung einer Bevorzugung fossiler Gasöle, wird die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auch auf die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse (z. B. HVO – Hydrierte Pflanzenöle) erweitert.

Artikel 7 enthält die Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (§ 103). Die Verfahrensregelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung wurden redaktionell überarbeitet und in der bisherigen Systematik wieder eingeführt.

Quelle:Sonstige| Gesetzesänderung| Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven, Drucksache 473/25- 40| 13-11-2025