
Anschaffungskosten oder Erhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen
Anschaffungskosten werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Gebäuden ist die Abschreibung und damit auch die Nutzungsdauer durch gesetzlich
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Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
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