
Fahrtkosten eines Teilzeitstudenten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Fahrtkosten eines nicht erwerbstätigen Teilzeitstudenten zwischen seiner Wohnung und seinem
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Fahrtkosten eines nicht erwerbstätigen Teilzeitstudenten zwischen seiner Wohnung und seinem

Umsätze, die von inländischen Kleinunternehmern ausgeführt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Ab dem 1.1.2025 ist