
Raumluftreinigungsgerät: keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die Anschaffung eines mobilen Raumluftreinigungsgeräts sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Dipl.- Finanzwirtin
Steuerberaterin
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Aufwendungen für die Anschaffung eines mobilen Raumluftreinigungsgeräts sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

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