Deutschland-Ticket (49 €-Ticket)
Die Vergütungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter
Dipl.- Finanzwirtin
Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
Ihre Steuerberatung aus Netphen
Die Vergütungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter
Bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist seit dem 1.1.2024 der Regelstreuersatz von 19% anzuwenden. Das BMF hat auf dieser Basis die
Der Arbeitgeber zahlt für seinen Minijobber 30% pauschale Abgaben (15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% pauschale Lohnsteuer).
Für kurzfristige Beherbergungsleistungen, z. B. in Hotels, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%. Da die Absenkung des
Der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs unterliegt auch bei
Privatpersonen,
nichtunternehmerisch tätigen
Haben Sie Rückfragen zum Thema? Dann wenden Sie sich gerne an Ihre Steuerberatung aus Netphen – Kanzlei Werthebach:
Kontaktformular
Michaele Werthebach
Dipl. Finanzwirtin, Steuerberaterin
Am Berg 2
57250 Netphen
E-Mail: info@kanzlei-werthebach.de
Michaele Werthebach: Tel. 02732 590100
Sven Wilk: Tel. 02738 4335