
Kinderbetreuung: Abzug der Aufwendungen
Frage aus der Praxis:
Meine Eltern betreuen unsere Kinder. Müssen die Eltern bei der Minijobzentrale als Minijobber angemeldet
Dipl.- Finanzwirtin
Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
Ihre Steuerberatung aus Netphen

Frage aus der Praxis:
Meine Eltern betreuen unsere Kinder. Müssen die Eltern bei der Minijobzentrale als Minijobber angemeldet

Nur derjenige, der einen Gegenstand für die Umsätze seines Unternehmens einführt, kann die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und ausgezahlt, handelt es sich um Einnahmen aus