Entwicklung.

Nachfolge.

Steuern.

Von der Gründung bis zur Nachfolge kompetent und persönlich beraten.

Michaele Werthebach

Michaele
Werthebach

Dipl.- Finanzwirtin
Steuerberaterin
Fachberaterin für Unternehmensnachfolge

Tag: 14. Oktober 2022

Leiharbeit: Dauerhafte Zuordnung

Bei der Überlassung eines Arbeitnehmers, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erfolgt, ist der Verleiher

Grunderwerbsteuer: Erwerb von Waldflächen

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind die Leistungen, die für den Erwerb des Grundstücks im Sinne des bürgerlichen

Energiekosten: Steuerliche Erleichterungen

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in Abstimmung mit dem BMF die Finanzämter angewiesen, die besondere Situation der

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung: Eizelleneinlagerung

Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei, wenn sie im Rahmen einer therapeutischen Langzeitbehandlung

Grundsteuer: Abgabefrist verlängert

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis zum 31.1.2023 verlängert. Mit diesem Beschluss sollen

Kontaktformular

* Pflichtfeld

Michaele Werthebach

Dipl. Finanzwirtin, Steuerberaterin
Am Berg 2
57250 Netphen-Unglinghausen



E-Mail: info@kanzlei-werthebach.de
Michaele Werthebach: Tel. 02732 590100
Sven Wilk:  Tel. 02738  4335

Impressum
Datenschutz
Home
Website by
WILKE Family